KYC RICHTLINIE

Zuletzt aktualisiert: 19. August 2025

KYC Richtlinie von Aurevia Digital Ventures Ltd.

Das Unternehmen hält sich an die „Know Your Customer“-Grundsätze, die darauf abzielen, Finanzkriminalität und Geldwäsche durch Kundenidentifizierung und Due-Diligence-Prüfungen zu verhindern.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit alle KYC-Dokumente anzufordern, die es für notwendig erachtet, um die Identität und den Aufenthaltsort eines Nutzers auf playbet.io festzustellen. Wir behalten uns das Recht vor, den Dienst, Zahlungen oder Auszahlungen einzuschränken, bis die Identität ausreichend festgestellt ist, oder aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen auf Grundlage des rechtlichen Rahmens.

Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz und führen strenge Due-Diligence-Prüfungen sowie eine laufende Überwachung aller Kunden und Transaktionen durch. Gemäß den Geldwäschevorschriften nutzen wir drei Stufen der Due-Diligence-Prüfung, abhängig von Risiko, Transaktion und Kundentyp.

SDD — vereinfachte Due Diligence wird bei extrem risikoarmen Transaktionen angewendet, die nicht die erforderlichen Schwellenwerte erreichen

CDD — Customer Due Diligence ist der Standard für Due-Diligence-Prüfungen und wird in den meisten Fällen zur Verifizierung und Identifizierung genutzt

EDD — Erweiterte Due Diligence wird bei Hochrisikokunden, großen Transaktionen oder Sonderfällen angewendet.

Zusätzlich gilt: Wenn ein Nutzer insgesamt Einzahlungen von mehr als 5.000 EUR tätigt oder eine Auszahlung in beliebiger Höhe auf playbet.io beantragt, oder wenn er eine Transaktion versucht oder durchführt, die als verdächtig eingestuft wird, ist es verpflichtend, den vollständigen KYC-Prozess abzuschließen.

Im Rahmen dieses Prozesses muss der Nutzer einige grundlegende Angaben zu seiner Person machen und anschließend hochladen:

  1. Eine Kopie eines staatlich ausgestellten Ausweisdokuments mit Foto (in einigen Fällen Vorder- und Rückseite, je nach Dokument)
  2. Ein Selfie, auf dem er das Ausweisdokument hält
  3. Einen Kontoauszug oder eine Versorgungsrechnung

Richtlinien für den „KYC-Prozess“

  1. Identitätsnachweis
    1. Unterschrift ist vorhanden
    2. Das Land gehört nicht zu den folgenden eingeschränkten Ländern:
      • Österreich
      • Frankreich und seine Territorien
      • Deutschland
      • Niederlande und ihre Territorien
      • Spanien
      • Union der Komoren
      • Vereinigtes Königreich
      • USA und ihre Territorien
      • Alle von der FATF gelisteten Länder
      • alle anderen Jurisdiktionen, die von der Anjouan Offshore Financial Authority als verboten eingestuft werden.
    3. Vollständiger Name stimmt mit dem Namen des Kunden überein
    4. Das Dokument läuft nicht innerhalb der nächsten 3 Monate ab
    5. Inhaber ist über 18 Jahre alt
  2. Wohnsitznachweis
    1. Kontoauszug oder Versorgungsrechnung
    2. Das Land gehört nicht zu den folgenden eingeschränkten Ländern:
      • Österreich
      • Frankreich und seine Territorien
      • Deutschland
      • Niederlande und ihre Territorien
      • Spanien
      • Union der Komoren
      • Vereinigtes Königreich
      • USA und ihre Territorien
      • Alle von der FATF gelisteten Länder
      • alle anderen Jurisdiktionen, die von der Anjouan Offshore Financial Authority als verboten eingestuft werden.
    3. Vollständiger Name stimmt mit dem Kundennamen überein und ist derselbe wie im Identitätsnachweis.
    4. Ausstellungsdatum: innerhalb der letzten 3 Monate
  3. Selfie mit Ausweis
    1. Inhaber ist dieselbe Person wie im oben genannten Ausweisdokument
    2. Das Ausweisdokument ist dasselbe wie in „1“. Foto/ID-Nummer müssen übereinstimmen

Hinweise zum „KYC-Prozess“

  1. Wenn der KYC-Prozess fehlschlägt, wird der Grund dokumentiert und ein Support-Ticket im System erstellt. Die Ticketnummer zusammen mit einer Erklärung wird dem Nutzer mitgeteilt.
  2. Sobald alle erforderlichen Dokumente in unserem Besitz sind, wird das Konto genehmigt.
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